Die größte aller Schwäche ist zu befürchten, schwach zu erscheinen.“
Jacques Benigne Bossuet
Was versteht man unter Psychotherapie?
Psychotherapie ist ein Heilverfahren bzw. Behandlung von verschiedenen Leidenszuständen, psychosozialen und psychosomatischen Störungen. Psychotherapeutische Behandlung und Begleitung basiert auf wissenschaftlich fundierten und anerkannten Methoden, die unterschiedlichen Fachrichtungen zugeordnet werden. Dementsprechend ist das Menschen-, Krankheits- und Therapieverständnis ebenso unterschiedlich. In Österreich sind derzeit 23 solche methodenspezifischen Psychotherapierichtungen anerkannt.
Dennoch ist das Allgemeinverständnis der Psychotherapie sowie die Ziele, die mit ihrer Hilfe erreicht werden können, allen anerkannten Fachrichtungen gemeinsam:
- Psychotherapie wird als Interaktion bzw. als Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Klienten verstanden und
- ihr Ziel ist es „bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“ (aus dem Psychotherapiegesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620)
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Psychotherapie
- Der Wunsch nach Veränderung aufgrund des bestehenden Leidensdrucks („So geht es nicht mehr weiter, ich halte es nicht mehr aus.“)
- Bewusstsein über die Sinnhaftigkeit psychotherapeutischer Unterstützung („Ich schaffe es nicht alleine, ich brauche Unterstützung.“)
- Bereitschaft, sich als Mensch in seiner Einzigartigkeit, Verantwortlichkeit und Freiheit zu entfalten („Mich macht viel mehr als mein jetziger Zustand aus!“)
Schweigepflicht
Ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Psychotherapie ist die Qualität der therapeutischen Beziehung. Die Basis für diese Beziehung stellen Vertrauen, Sicherheit und ein wertschätzender Umgang mit dem Gegenüber dar. Um die Gestaltung einer solchen Beziehung zu ermöglichen bin ich als Psychotherapeut zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Schweigepflicht bezieht sich ausnahmslos auf alle mir anvertrauten und im Rahmen der Psychotherapie mitgeteilten Inhalte und schriftliche Aufzeichnungen und gilt gegenüber anderen Personen als auch gegenüber den öffentlichen und privaten Einrichtungen. Sie ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt, sondern gilt genauso nach der Beendung der Therapie weiter.